Öffnungszeiten zu Karneval

Auch wenn ich selbst als nur zugezogener Rheinländer zu Karneval unverkleidet (und nüchtern) bleibe, nutze ich den inoffiziellen Feiertag Rosenmontag, um mich etwas zu erholen.

Am Rosenmontag (04.03.2019) bleibt die Kanzlei daher geschlossen.
Am Veilchendienstag (05.03.2019) und Aschermittwoch (06.03.2019) bleibt die Kanzlei ebenfalls geschlossen.

Die letzten beiden Schließungstage haben allerdings terminliche Gründe.
Ich werde an diesen Tagen beruflich in Köln (jaja, ich weiß…) verweilen.

Ich wünsche allen ein paar fröhliche und sorgenfreie Tage und gutes Wetter!

Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.